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   VG München, 16.07.2012 - M 8 K 11.3230   

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https://dejure.org/2012,25216
VG München, 16.07.2012 - M 8 K 11.3230 (https://dejure.org/2012,25216)
VG München, Entscheidung vom 16.07.2012 - M 8 K 11.3230 (https://dejure.org/2012,25216)
VG München, Entscheidung vom 16. Juli 2012 - M 8 K 11.3230 (https://dejure.org/2012,25216)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Zulässige Erweiterung eines ca. 50 m langen, 2 bis 3-geschossigen Flachdachgebäudes um ein Dachgeschoss mit Tonnendach und eine straßenseitige Verbreiterung um 2 m im Erdgeschoss und im 1. Obergeschoss im Außenbereich.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 02.04.2007 - 4 B 7.07

    "Bebauungszusammenhang" und "Ortsteil" i.S. des § 34 Abs. 1 S. 1 BauGB

    Auszug aus VG München, 16.07.2012 - M 8 K 11.3230
    Zur Beantwortung der Frage, welche Anforderungen an das Vorliegen eines Bebauungszusammenhangs im Sinne des § 34 Abs. 1 Satz 1 BauGB zu stellen sind, ist ausschlaggebend, ob und inwieweit eine tatsächlich aufeinanderfolgende Bebauung trotz etwa vorhandener Baulücken nach der Verkehrsauffassung den Eindruck der Geschlossenheit und Zusammengehörigkeit vermittelt und die zur Bebauung vorgesehene Fläche (noch) diesem Zusammenhang angehört (BVerwG, Urt. v. 6.11.1968, Az. 4 C 2.66, BVerwGE 31, 20, 21 f.; Beschl. v. 2.4.2007, Az. 4 B 7/07, Rdnr. 4 - juris; Beschl. v. 1.9.2010, Az. 4 B 21/10, Rdnr. 5 - juris).

    Ortsteil im Sinne von § 34 Abs. 1 Satz 1 BauGB ist jeder Bebauungskomplex im Gebiet einer Gemeinde, der nach der Zahl der vorhandenen Bauten ein gewisses Gewicht besitzt und Ausdruck einer organischen Siedlungsstruktur ist (BVerwG, Beschl. v. 2.4.2007, Az. 4 B 7/07, Rdnr. 4 - juris).

    Daher können auch Gebäude, die nach § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB im Außenbereich privilegiert sind, zur Entwicklung eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils beitragen, da es weder auf die Zweckbestimmung noch auf die Entstehungsgeschichte der vorhandenen Bebauung ankommt (BVerwG, Beschl. v. 2.4.2007, Az. 4 B 7/07, Rdnr. 4 - juris).

    Wie eng die Aufeinanderfolge von Baulichkeiten sein muss, um sich noch als zusammenhängende Bebauung darzustellen, ist nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nicht nach geografisch-mathematischen Maßstäben, sondern aufgrund einer umfassenden Bewertung des im Einzelfall vorliegenden konkreten Sachverhaltes zu entscheiden (BVerwG, Beschl. v. 2.4.2007, Az. 4 B 7/07, Rdnr. 5 - juris).

  • VG München, 12.03.2007 - M 8 K 05.5570
    Auszug aus VG München, 16.07.2012 - M 8 K 11.3230
    Hierzu wurde auch auf das Urteil der Kammer vom 12. März 2007 - M 8 K 05.5570 verwiesen.

    Zwar hat die Kammer im Urteil vom 12. März 2007 (M 8 K 05.5570), bestätigt durch den Bayerischen Verwaltungsgerichtshof im Beschluss vom 11. Juli 2007 (2 ZB 07.1047), für den Bereich östlich der ...straße und südlich der ...straße einen im Zusammenhang bebauten Ortsteil angenommen.

    Anders als in den Verfahren M 8 K 05.5570 bzw. 2 ZB 07.1047 festgestellt bzw. angenommen, besteht keine (Wege-)Verbindung zwischen der streitgegenständlichen Bebauung und der Bebauung auf der Nord- bzw. Nordostseite der Bahn.

  • VGH Bayern, 11.07.2007 - 2 ZB 07.1047
    Auszug aus VG München, 16.07.2012 - M 8 K 11.3230
    Zwar hat die Kammer im Urteil vom 12. März 2007 (M 8 K 05.5570), bestätigt durch den Bayerischen Verwaltungsgerichtshof im Beschluss vom 11. Juli 2007 (2 ZB 07.1047), für den Bereich östlich der ...straße und südlich der ...straße einen im Zusammenhang bebauten Ortsteil angenommen.

    Anders als in den Verfahren M 8 K 05.5570 bzw. 2 ZB 07.1047 festgestellt bzw. angenommen, besteht keine (Wege-)Verbindung zwischen der streitgegenständlichen Bebauung und der Bebauung auf der Nord- bzw. Nordostseite der Bahn.

  • BVerwG, 06.11.1968 - IV C 2.66

    Bebauungszusammenhang i.S. von §§ 34, 19 Abs. 1 BBauG

    Auszug aus VG München, 16.07.2012 - M 8 K 11.3230
    Zur Beantwortung der Frage, welche Anforderungen an das Vorliegen eines Bebauungszusammenhangs im Sinne des § 34 Abs. 1 Satz 1 BauGB zu stellen sind, ist ausschlaggebend, ob und inwieweit eine tatsächlich aufeinanderfolgende Bebauung trotz etwa vorhandener Baulücken nach der Verkehrsauffassung den Eindruck der Geschlossenheit und Zusammengehörigkeit vermittelt und die zur Bebauung vorgesehene Fläche (noch) diesem Zusammenhang angehört (BVerwG, Urt. v. 6.11.1968, Az. 4 C 2.66, BVerwGE 31, 20, 21 f.; Beschl. v. 2.4.2007, Az. 4 B 7/07, Rdnr. 4 - juris; Beschl. v. 1.9.2010, Az. 4 B 21/10, Rdnr. 5 - juris).
  • BVerwG, 18.05.2001 - 4 C 13.00

    Außenbereich; Nutzungsänderung; Splittersiedlung; Verfestigung; Nutzungsaufgabe;

    Auszug aus VG München, 16.07.2012 - M 8 K 11.3230
    Ähnliches gilt für die Auffüllung einer Lücke innerhalb einer bestehenden Splittersiedlung, wenn sich ein Vorhaben deutlich unter den vorhandenen Bestand unterordnet (vgl. BVerwG, Urt. v. 3.6.1977, Az. 4 C 37.75 und v. 18.5.2001, Az. 4 C 13.00).
  • BVerwG, 03.06.1977 - 4 C 37.75

    Verfestigung oder Erweiterung einer Splittersiedlung im Außenbereich; Keine

    Auszug aus VG München, 16.07.2012 - M 8 K 11.3230
    Ähnliches gilt für die Auffüllung einer Lücke innerhalb einer bestehenden Splittersiedlung, wenn sich ein Vorhaben deutlich unter den vorhandenen Bestand unterordnet (vgl. BVerwG, Urt. v. 3.6.1977, Az. 4 C 37.75 und v. 18.5.2001, Az. 4 C 13.00).
  • BVerwG, 02.08.2001 - 4 B 26.01

    Begriff der Bebauung im Sinne des § 34 Abs. 1 BauGB; Ersetzung eines als

    Auszug aus VG München, 16.07.2012 - M 8 K 11.3230
    Maßgeblich ist insoweit, wie weit eine aufeinanderfolgende Bebauung trotz etwa vorhandener Baulücken nach der Verkehrsauffassung den Eindruck der Geschlossenheit und Zusammengehörigkeit vermittelt und die zur Bebauung vorgesehene Fläche selbst diesem Zusammenhang angehört (BVerwG, Beschl. v. 2.8.2001, Az. 4 B 26/01, Rdnr. 7 - juris), was anhand einer umfassenden Wertung und Bewertung der konkreten Gegebenheiten zu beurteilen ist.
  • BVerwG, 01.09.2010 - 4 B 21.10

    Voraussetzungen an das Vorliegen eines Bebauungszusammenhangs

    Auszug aus VG München, 16.07.2012 - M 8 K 11.3230
    Zur Beantwortung der Frage, welche Anforderungen an das Vorliegen eines Bebauungszusammenhangs im Sinne des § 34 Abs. 1 Satz 1 BauGB zu stellen sind, ist ausschlaggebend, ob und inwieweit eine tatsächlich aufeinanderfolgende Bebauung trotz etwa vorhandener Baulücken nach der Verkehrsauffassung den Eindruck der Geschlossenheit und Zusammengehörigkeit vermittelt und die zur Bebauung vorgesehene Fläche (noch) diesem Zusammenhang angehört (BVerwG, Urt. v. 6.11.1968, Az. 4 C 2.66, BVerwGE 31, 20, 21 f.; Beschl. v. 2.4.2007, Az. 4 B 7/07, Rdnr. 4 - juris; Beschl. v. 1.9.2010, Az. 4 B 21/10, Rdnr. 5 - juris).
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